Gerade noch war der Küchentisch mit Brot, Marmelade und Kaffee gedeckt, ist er auch schon zum Bürotisch umfunktioniert – der Kaffee bleibt. Die meisten Mitarbeiter haben sich an das Home-Office gewöhnt. Was sich so mancher schon lange gewünscht hat – aber oftmals abgelehnt wurde – ist durch die Corona-Pandemie schlagartig zum neuen Alltag geworden. Für die dauerhafte oder alternierende Übersiedlung in das Heimbüro gibt es jedoch noch viele offene Fragen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu klären sind. Europaweit wird an verschiedenen gesetzlichen Grundlagen gearbeitet. So verschafft beispielsweise das neue österreichische Home-Office-Gesetz in einigen Punkten Klarheit.
Arbeiten im Home-Office: Weder Recht noch Pflicht.
Grundsätzlich gilt: Weder ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Home-Office zu bewilligen, noch ist der Arbeitnehmer dazu gezwungen, im Heimbüro zu arbeiten. Diese Form des Arbeitens ist immer ein gemeinsamer Entscheidungsprozess. Die vereinbarten Rahmenbedingungen werden in einem eigenen Home-Office-Vertrag festgehalten. Wichtig dabei ist, dass auch die neue Arbeitsadresse – nämlich die Wohnadresse ergänzt wird.
Equipment und Finanzierung.
Wer häufig im Home-Office tätig ist, braucht in erster Linie die richtige Ausstattung. Neben dem digitalen Equipment sind besonders die passenden Möbel von Bedeutung. Bürostuhl und Schreibtisch müssen den ergonomischen Mindeststandards entsprechen, um gesundheitlichen Beschwerden vorzubeugen. Arbeitgeber können die Gesundheit ihrer Mitarbeiter unterstützen, indem sie ergonomische Büromöbel für ihre Angestellten zur Verfügung stellen. Meist ist der Arbeitnehmer aber selbst für die Beschaffung seines Mobiliars verantwortlich. Deshalb besteht laut momentanem Gesetzesentwurf die Möglichkeit für Arbeitnehmer, Büromöbel mit bis zu 300 Euro steuerlich als Werbungskosten abzusetzen. Dafür muss mindestens 26 Tage pro Jahr im Home-Office gearbeitet werden.
Das digitale Arbeitsequipment – von PC/Notebook über die Telefone bis zum Internet – ist grundsätzlich vom Arbeitgeber bereitzustellen. Stellt der Arbeitgeber dieses Paket nicht zur Verfügung und muss sich der Arbeitnehmer hier selbst um eigene Arbeitsmittel kümmern, ist eine angemessene (Pauschal-) Abgeltung zu vereinbaren. Die tatsächliche Höhe ist im Einzelfall festzulegen. Der Arbeitnehmer kann zusätzlich eine Home-Office Pauschale von 3,-€ pro Tag über max. 100 Tage in Anspruch nehmen.
Gesetzliche Regelungen für die Arbeitszeit.
Grundlegend gelten dieselben Arbeitszeiten wie im Büro. Das bedeutet, dass die Wäsche und der Gang zum Bäcker zwischendurch als Pausen in der Arbeitszeit zu berücksichtigen und keine bezahlte Arbeitszeit sind. Das gilt im Umkehrschluss auch für den Feierabend und die Urlaubszeit, in der die Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet sind, E-Mails zu beantworten, selbst wenn der Laptop griffbereit neben der Couch liegt.
Gibt es einen Unfallversicherungsschutz im Home-Office?
Während der Pandemiezeit wurde ein Unfallschutz für Arbeitnehmer im Home-Office festgelegt. Das bedeutet, dass alle Unfälle im Heimbüro, welche in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, als Arbeitsunfälle gelten. Diese Regelung bleibt nun auch für die Zeit nach der Corona-Krise erhalten.
Datensicherheit.
Gesetzliche Richtlinien für die Datensicherheit wurden im neuen Gesetz nicht dezidiert festgelegt. Um die Sicherheit der firmeninternen Daten dennoch zu gewährleisten, bedarf es eines Leitfadens und der Initiative von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Unternehmen muss klare Richtlinien und Verhaltensregeln für den sicheren Umgang mit Firmendaten aufsetzen. Dieses Thema ist sehr ernst zu nehmen, denn das Heimnetz weist selten die gleichen Sicherheitsstandards auf wie die des Unternehmens. Für Cyber-Kriminalität sind schlecht gesicherte private Netzwerke ein gefundenes Fressen.
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Autor: Wiesner-Hager Content-Redaktion